Begabtenförderung

Handwerker und Handwerkerinnen, die die Lehre mit "besser als gut" abgeschlossen haben, bekommen staatliche Unterstützung für eine qualifizierende Weiterbildung. Die Begabtenförderung wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert. Die Fördersumme beträgt bis zu 1700 EUR pro Jahr und wird für 3 Jahre gewährt.

Jahrzente lang hatte vor allem das Handwerk um eine Aufwertung der beruflichen Bildung gekämpft, die im Vergleich zur Hochschulbildung stiefmütterlich behandelt wurde.

Nach dem Willen der Initiatoren soll die Begabtenförderung berufliche Bildung jungen Menschen nicht nur besseren Chancen im Berufsleben verschaffen, sondern auch das gesellschaftliche Ansehen der Berufstätigen heben.

Im Jahr 2006 sind im Rahmen dieses Förderprogrammes rd. 112.000,- EUR an saarländische Handwerker/-innen ausgezahlt worden.

WER WIRD GEFÖRDERT ?

Generell junge Absolventen einer Berufsausbildung im Handwerk, die ihre Gesellen- bzw. Abschlussprüfung besser als "gut" bestanden haben und die an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Praktischer Leistungswettbewerb im Handwerk) besonders erfolgreich teilgenommen haben.

WAS WIRD GEFÖRDERT ?

Die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen.Die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterausbildung).Die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeisbildung dienen.
Information, Beratung, Auswahl der Stipendiaten und Verteilung der Mittel erfolgen durch die HWK.

Die Förderung kann maximal für 3 Jahre in Anspruch genommen werden, frühstens nach Abschluss der Berufsausbildung im ersten Jahr der Berufstätigkeit. Bei Beginn der Förderung soll der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Fördersumme kann pro Jahr bis zu 1.700 EUR betragen, in drei Jahren bis 5.100 EUR.

Wer bekommt das Geld ?

Der bewilligte Förderbetrag wird an den Stipendiaten überwiesen. Er ist der Vertragspartner der HWK.

Wo gibt es Anträge ?

Zuständige Stelle im Saarland ist die HWK. Hier sind alle Informationen und Antragsformulare erhältlich.

Wenden Sie sich an die HWK

Hohenzollernstr. 47-49
66117 Saarbrücken
Telefon (0681) 5809-123 (Sabine Wolf) oder
Telefon (0681) 5809-121 (Axel Risser).

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