Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Ausnahme für Handwerker




Grafik: Toll Collect

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässigen Gesamtmasse. Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Maut befreit. Die Betriebe müssen die entsprechenden Fahrzeuge jedoch auf der Internetseite von Toll Collect registrieren.
 
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder im Güterkraftverkehr eingesetzt werden, mautpflichtig werden. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab. Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme können ab sofort über die Internetseite von Toll Collect angemeldet werden.

Nach Angaben des Bundesamtes für Logistik und Mobilität gilt die Handwerkerausnahme
  • wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebes gefahren wird und Material, Geräte oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen des Handwerksbetriebes erforderlich sind,
  • oder handwerkliche Güter befördert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, bearbeitet oder repariert werden.
Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.


Fahrzeuge auf der Toll Collect-Internetseite melden

Auf der Internetseite von Toll Collect können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht melden, die im Rahmen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Mit diesen Informationen können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden.

Mit der Einführung der Maut für die Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen tzGm werden die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen ab dem 1. Juli 2024 leicht sinken.

Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur Handwerkerausnahme stellt Toll Collect unter www.toll-collect.de zur Verfügung.
Über die folgenden Links kommen Sie direkt zu den entsprechenden Seiten:

Handwerksfahrzeuge melden
Fragen und Antworten (FAQ) zur Meldung von Handwerksfahrzeugen
Handwerksfahrzeuge online melden
ZDH-Seite zum Thema Maut allgemein mit aktuellen Informationen